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03 · Gestaltung & Prüfung

Vertragsrecht

Verträge regeln das Verhältnis zwischen Menschen und Unternehmen. Wir gestalten und prüfen sie so, dass aus Vereinbarungen tatsächlich Rechtssicherheit wird.

Die Welt der Wirtschaft ist voller Chancen und Risiken. Wir kennen sie und beraten Privatpersonen wie Unternehmen bei Rechtsfragen, die sich aus Verträgen ergeben – von der ersten Vorvereinbarung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung.

Vertragsgestaltung

Wir entwerfen und prüfen Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge ebenso wie komplexere Konstruktionen: Franchise-, Vertragshändler- und Vertriebsvereinbarungen sowie Unternehmens- und Beteiligungsverträge. Dabei achten wir nicht nur auf juristische Belastbarkeit, sondern auch auf Lesbarkeit – Verträge, die niemand versteht, schaffen keinen Frieden.

Vertragsrecht für Unternehmen

Wir begleiten Gründerinnen und Gründer bei der Wahl der Rechtsform, beraten bei Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen, prüfen Handelsregister­anmeldungen und steuerliche Folgen. Bestehenden Mandanten stehen wir auch in laufenden Vertrags­fragen zur Verfügung – kurzfristig erreichbar, ohne unnötige Formalia.

Wenn Verträge bestritten werden

Bei streitigen Vertragsverhältnissen prüfen wir Anspruchsgrundlagen, formulieren Aufforderungs- und Anwaltsschreiben und führen – wenn nötig – die gerichtliche Durchsetzung. Wir verhandeln hart, wenn es hart sein muss, und finden tragfähige Vergleiche, wenn diese das wirtschaftlich Sinnvolle sind.

Wir schließen täglich, oft unbewusst, Verträge ab. Im Konfliktfall zählt, wie sorgfältig sie formuliert wurden – und wer sie verteidigt.