Die Welt der Wirtschaft ist voller Chancen und Risiken. Wir kennen sie und beraten Privatpersonen wie Unternehmen bei Rechtsfragen, die sich aus Verträgen ergeben – von der ersten Vorvereinbarung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung.
Vertragsgestaltung
Wir entwerfen und prüfen Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge ebenso wie komplexere Konstruktionen: Franchise-, Vertragshändler- und Vertriebsvereinbarungen sowie Unternehmens- und Beteiligungsverträge. Dabei achten wir nicht nur auf juristische Belastbarkeit, sondern auch auf Lesbarkeit – Verträge, die niemand versteht, schaffen keinen Frieden.
Vertragsrecht für Unternehmen
Wir begleiten Gründerinnen und Gründer bei der Wahl der Rechtsform, beraten bei Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen, prüfen Handelsregisteranmeldungen und steuerliche Folgen. Bestehenden Mandanten stehen wir auch in laufenden Vertragsfragen zur Verfügung – kurzfristig erreichbar, ohne unnötige Formalia.
Wenn Verträge bestritten werden
Bei streitigen Vertragsverhältnissen prüfen wir Anspruchsgrundlagen, formulieren Aufforderungs- und Anwaltsschreiben und führen – wenn nötig – die gerichtliche Durchsetzung. Wir verhandeln hart, wenn es hart sein muss, und finden tragfähige Vergleiche, wenn diese das wirtschaftlich Sinnvolle sind.