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04 · OWi & Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsfehler oder Handy am Steuer: Was nach einer Routine-Sache aussieht, kann den Führerschein und damit die berufliche Existenz kosten.

Im Ordnungswidrigkeitsverfahren unterstützen wir bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Überholverstoß und Abstandsmessungen – sofern keine Gefährdung anderer vorliegt – mit dem Ziel, Eintragungen, Fahrverbote oder den Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. Voraussetzung dafür ist eine genaue Prüfung des Messverfahrens: Standort, Eichprotokoll, Toleranzabzüge, Bedienung, Software-Stand.

Verkehrsstrafsachen

In Verkehrsstrafsachen vertreten wir bei alkoholbedingten Verstößen im Straßenverkehr ebenso wie bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Nötigung. Hier geht es nicht mehr nur um Eintragungen, sondern um Geld- oder Freiheitsstrafen, MPU-Anordnung und langfristigen Fahrerlaubnisentzug. Frühzeitige Verteidigung verhindert oft Schlimmeres.

Bußgeldbescheid – was tun?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie ihn prüfen, bevor die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreicht. Wir holen Akteneinsicht ein, bewerten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und besprechen mögliche Strategien – verständlich und ohne juristisches Imponiergehabe.

Termin in der Kanzlei

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Zeil. Bringen Sie den Bescheid, das Anhörungsschreiben oder die Vorladung mit – wir prüfen die Unterlagen direkt im Gespräch.

Vor jeder Fahrerlaubnismaßnahme steht ein Messverfahren. Wir prüfen, ob es überhaupt verwertbar ist – und ob die Konsequenz tragbar bleibt.