Im Ordnungswidrigkeitsverfahren unterstützen wir bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Überholverstoß und Abstandsmessungen – sofern keine Gefährdung anderer vorliegt – mit dem Ziel, Eintragungen, Fahrverbote oder den Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. Voraussetzung dafür ist eine genaue Prüfung des Messverfahrens: Standort, Eichprotokoll, Toleranzabzüge, Bedienung, Software-Stand.
Verkehrsstrafsachen
In Verkehrsstrafsachen vertreten wir bei alkoholbedingten Verstößen im Straßenverkehr ebenso wie bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Nötigung. Hier geht es nicht mehr nur um Eintragungen, sondern um Geld- oder Freiheitsstrafen, MPU-Anordnung und langfristigen Fahrerlaubnisentzug. Frühzeitige Verteidigung verhindert oft Schlimmeres.
Bußgeldbescheid – was tun?
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie ihn prüfen, bevor die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreicht. Wir holen Akteneinsicht ein, bewerten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und besprechen mögliche Strategien – verständlich und ohne juristisches Imponiergehabe.
Termin in der Kanzlei
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Zeil. Bringen Sie den Bescheid, das Anhörungsschreiben oder die Vorladung mit – wir prüfen die Unterlagen direkt im Gespräch.