Eine Kündigung ist mehr als ein Schriftstück. Sie kann Existenzen erschüttern und das Vertrauen in den Arbeitgeber dauerhaft beschädigen. ARRIOUACH Rechtsanwälte beherrschen alle Aspekte des Kündigungsschutzrechts und beraten ebenso souverän im kollektiven Arbeitsrecht.
Wir vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber und prüfen Kündigungen mit Blick auf formelle und materielle Wirksamkeit. Bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen verhandeln wir Abfindungen, Freistellungen und Zeugnisformulierungen – und behalten dabei steuerliche und sozialrechtliche Folgen im Blick.
Beratungsschwerpunkte
Wir unterstützen bei der Gestaltung und Prüfung von Anstellungs-, Geschäftsführer- und Beraterverträgen, bei Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Auch in arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Konstellationen – insbesondere für internationale Mandantschaft – verfügen wir über belastbare Erfahrung.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten im Rhein-Main-Gebiet und führen Verfahren durch alle Instanzen. Im Vordergrund steht eine wirtschaftlich tragfähige Lösung – wo das nicht möglich ist, eine konsequente Durchsetzung der berechtigten Ansprüche.
Frühzeitig handeln – Fristen wahren
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin – auch kurzfristig.