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01 · Verteidigung

Strafrecht

Wer in Konflikt mit dem Gesetz gerät, hat ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren – und auf eine Verteidigung, die zuhört, prüft und konsequent handelt.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden in Deutschland jährlich rund sechs Millionen Straftaten gezählt – Eigentums- und Vermögensdelikte, Wirtschafts- und Computerkriminalität, Gewalt- und Verkehrsdelikte. Die Bandbreite ist groß. Genauso unterschiedlich sind die Verfahren, die sich daraus für unsere Mandantinnen und Mandanten ergeben.

ARRIOUACH Rechtsanwälte vertreten Beschuldigte, Nebenkläger und Zeugen in jedem Verfahrensstadium – vom ersten Anruf der Polizei bis zur Hauptverhandlung. Wir prüfen die Ermittlungsakte sorgfältig, bewerten Verteidigungsspielräume realistisch und sprechen offen über Risiken. Strafverteidigung lebt von Vorbereitung – und von der Bereitschaft, auch unbequeme Anträge zu stellen.

Schwerpunkte unserer strafrechtlichen Tätigkeit

Wir vertreten in Verfahren wegen Körperverletzungs-, Eigentums-, Betäubungsmittel- und Vermögensdelikten, in Verkehrsstrafsachen sowie im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht legen wir Wert darauf, jugendliche Mandanten und ihre Eltern aktiv einzubinden – Erziehungsgedanke und Verteidigungsstrategie schließen einander nicht aus.

So gehen wir vor

Im ersten Gespräch klären wir den Sachverhalt vertraulich und erläutern den weiteren Verfahrensverlauf. Wir prüfen, welche Akteneinsicht möglich ist, wie eine Einlassung taktisch sinnvoll aussehen kann und welche Beweisangebote sinnvoll sind. Für unsere Mandantschaft ist nachvollziehbar, was geschieht – und warum.

Termin vereinbaren

Strafrechtliche Verfahren sind zeitkritisch. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin in unserer Kanzlei am Zeil – telefonisch unter 069 40 7676 99 oder über das Online-Formular.

Strafe setzt Schuld voraus. Wir sorgen dafür, dass jeder Schritt im Verfahren überprüft, hinterfragt und – wo nötig – angegriffen wird.